Das Übernahmerecht regelt die Übernahme eines börsenotierten Unternehmens.
Dabei bezieht sich das Übernahmerecht nicht allein auf einen direkten
Aktienkauf, sondern auch auf einen Paketkauf, einen Kauf über die Börse oder
im Wege eines öffentlichen Angebots.
Die JUSLINE macht das Übernahmerecht, also den Text der relevanten
Vorschriften, im Internet zugänglich, insbesondere der "Offene
Gesetzeskommentar" zum AktG ermöglicht und unterstützt die verständliche
Erläuterung einzelner Paragrafen (www.jusline.de).
Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessenschwerpunkt
Übernahmerecht können für ihre Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung von
Subdomains wie uebernahmerecht.info, www.aktienrecht.com,
www.fusionskontrolle.com, www.fusionskontrolle.info,
www.fusionskontrolle.net, www.spaltungsrecht.info, www.unternehmensrecht.net
oder www.wertpapierrecht.info vereinbaren.
Wichtige deutsche Gesetze:
Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessensschwerpunkt Übernahmerecht finden:
Bücher zum Übernahmerecht können unter www.jurbooks.com oder www.amazon.de
online bestellt werden.
Für weitere Informationen über Firmenübernahmen empfiehlt sich eine Suche
unter www.google.de.