Übernahmerecht
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Das Übernahmerecht regelt die Übernahme eines börsenotierten Unternehmens. Dabei bezieht sich das Übernahmerecht nicht allein auf einen direkten Aktienkauf, sondern auch auf einen Paketkauf, einen Kauf über die Börse oder im Wege eines öffentlichen Angebots.

Die JUSLINE macht das Übernahmerecht, also den Text der relevanten Vorschriften, im Internet zugänglich, insbesondere der "Offene Gesetzeskommentar" zum AktG ermöglicht und unterstützt die verständliche Erläuterung einzelner Paragrafen (www.jusline.de).

Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessenschwerpunkt Übernahmerecht können für ihre Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung von Subdomains wie uebernahmerecht.info, www.aktienrecht.com, www.fusionskontrolle.com, www.fusionskontrolle.info, www.fusionskontrolle.net, www.spaltungsrecht.info, www.unternehmensrecht.net oder www.wertpapierrecht.info vereinbaren.

Wichtige deutsche Gesetze:

Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessensschwerpunkt Übernahmerecht finden:

Bücher zum Übernahmerecht können unter www.jurbooks.com oder www.amazon.de online bestellt werden.

Für weitere Informationen über Firmenübernahmen empfiehlt sich eine Suche unter www.google.de.

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